Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der AmpereSoft GmbH
Allgemeine Bedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die von der AmpereSoft GmbH, Jonas-Cahn-Str. 13, D - 53115 Bonn (nachfolgend „AmpereSoft“) gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunden“) mit Sitz innerhalb von EU/EWR erbrachten Services (nachfolgend zusammen „Leistungen“), ausgenommen die Überlassung von Software und die Erbringung von Services für die überlassene Software.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit AmpereSoft über die Leistungen (nachfolgend „Vertrag“) erkennt der Kunde diese AGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an, wenn im Vertrag die Einbeziehung dieser AGB vereinbart ist. Der Vertrag kommt zustande, in dem der Kunde ein verbindliches Angebot von AmpereSoft (nachfolgend „Angebot“) annimmt.
1.3. Dem Kunden werden diese AGB auf Verlangen jederzeit kostenfrei in Textform überlassen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn AmpereSoft den Vertrag in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden abgeschlossen hat. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen zwischen AmpereSoft und dem Kunden (einzeln bzw. gemeinsam „Partei“ bzw. „Parteien“) vor diesen AGB bleibt unberührt. Die Bestimmungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3, S. 2 BGB finden zwischen den Parteien keine Anwendung.
1.4. Die alleinige Vertragssprache ist Deutsch. Sofern vom Vertrag oder anderen vertragsbezogenen Dokumenten Übersetzungen in andere Sprachen als Deutsch gefertigt werden, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. Leistungssprachen sind deutsch und englisch.
1.5. Wird für eine Leistung im Vertrag ein von AmpereSoft dem Kunden geschuldeter Erfolg ausnahmsweise ausdrücklich festgelegt, handelt es sich um eine Werkleistung i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Alle anderen Leistungen von AmpereSoft sind Dienstleistungen i.S.d. §§ 611 ff. BGB.
2. Grundsätze der Leistungserbringung
2.1. AmpereSoft erbringt die geschuldeten Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich. Die Beschäftigten von AmpereSoft unterliegen ausschließlich der Aufsicht und den Weisungen von AmpereSoft. Die von AmpereSoft eingesetzten Beschäftigten werden nicht in die Arbeitsabläufe oder die betriebliche Organisation des Kunden eingegliedert. Die Stellung bestimmter Leistungserbringer schuldet AmpereSoft nur, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird („Schlüsselpersonal“).
2.2. Erbringt AmpereSoft Leistungen in Einrichtungen oder auf den Systemen des Kunden, insbesondere dem IT-System, wird AmpereSoft ihre Beschäftigten zur Vorsicht und zum pfleglichen Umgang mit den Einrichtungen und Systemen des Kunden anhalten.
2.3. AmpereSoft wird die Leistungen gemäß dem Angebot mit der erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt nach bestem Wissen erbringen. Eine über das Angebot und ggf. eine ergänzende Leistungsbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit der Leistungen schuldet AmpereSoft nicht.
2.4. Die Interoperabilität der von AmpereSoft erbrachten Leistungen mit IT-Systemen oder sonst beim Kunden genutzter Hardware, Software oder Services ist keine geschuldete Beschaffenheit, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform zugesagt wird. AmpereSoft ist nicht verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von IT-Systemen, Software, Hardware und Services, die der Kunde selbst oder durch Dritte vorhält, betreibt oder nutzt.
3. Unterauftragnehmer
3.1. AmpereSoft ist berechtigt, ihre Leistungen ganz oder teilweise durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Dabei wird AmpereSoft den Vertrag mit dem Unterauftragnehmer so ausgestalten, dass dieser bezogen auf die vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen mindestens den Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aus dem Vertrag entspricht.
3.2. Über die Beauftragung von Unterauftragnehmern wird AmpereSoft den Kunden auf dessen Verlangen in Textform durch Benennung der Unterauftragnehmer und der von diesen zu erbringenden Leistungen informieren.
3.3. AmpereSoft hat bei Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden ein Verschulden ihrer Unterauftragnehmer in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Von einem Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen sind im Verhältnis zum Kunden Leistungen von AmpereSoft. Die Festlegungen für das Verhältnis zwischen dem Kunden und AmpereSoft sowie den Beschäftigten von AmpereSoft gelten gleichermaßen gegenüber den Unterauftragnehmern.
3.4. Etwaige abweichende Festlegungen in einem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, insbesondere ein Genehmigungsvorbehalt zugunsten des Kunden, werden von AmpereSoft beachtet.
4. Termine, Verzug von AmpereSoft, höhere Gewalt
4.1. Im Angebot oder sonst vereinbarte Lieferfristen, Ausführungsfristen oder Ausführungstermine, insbesondere Meilensteine (nachfolgend zusammengefasst „Termine“), sind für AmpereSoft nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich in Textform festgelegt werden. Fixtermine sind dabei nur solche Termine, die ausdrücklich als Fixtermin bezeichnet werden.
4.2. AmpereSoft gerät nicht in Verzug, wenn AmpereSoft eine Terminüberschreitung nicht zu vertreten hat. Das ist insbesondere bei nicht erbrachten Mitwirkungen oder Beistellungen des Kunden der Fall. Fehlt es an einer Festlegung von Terminen wird AmpereSoft die Leistungen bezogen auf deren Art, Umfang und Komplexität in angemessener Zeit erbringen. Im Übrigen gelten für den Verzug die gesetzlichen Regelungen.
4.3. Bei höherer Gewalt ist AmpereSoft wegen der hiervon betroffenen Leistungen für deren Dauer und einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Leistungen von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Termine (auch Fixtermine) verschieben sich ohne Vereinbarung der Parteien um den vorgenannten Zeitraum. Als höhere Gewalt gelten von AmpereSoft oder einem Unterauftragnehmer nicht zu vertretendes Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemien und von AmpereSoft nicht zu vertretende Arbeitskampfmaßnahmen.
4.4. Bei Überschreitung von Terminen werden von AmpereSoft Pönalen, insbesondere Vertragsstrafen, nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich nach Grund, Höhe und Umfang im Vertrag vereinbart sind.
5. Mitwirkungen und Beistellungen des Kunden
5.1. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Kunden zu Mitwirkungen und Beistellungen werden von diesem als Nebenleistungspflichten gegenüber AmpereSoft und für AmpereSoft kostenfrei geschuldet.
5.2. Der Kunde schafft in seinem Verantwortungsbereich auf seine Kosten die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen und erfüllt seine Mitwirkungspflichten so rechtzeitig, dass AmpereSoft für die Erfüllung ihrer Pflichten eine angemessene Vorlaufzeit verbleibt. Leistungsspezifische Mitwirkungen oder Beistellungen werden im Vertrag gesondert festgelegt.
5.3. Der Kunde hat insbesondere folgende Beistellungen und Mitwirkungen zu leisten:
5.3.1. Der Kunde stellt alle vereinbarten oder zur Erbringung der Leistungen für AmpereSoft erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und in einem zur Weiterverarbeitung durch AmpereSoft geeigneten elektronischen Format zur Verfügung. Er informiert AmpereSoft unverzüglich in Textform, wenn sich herausstellt, dass die Informationen, Unterlagen oder Daten ganz oder teilweise falsch oder unvollständig (geworden) sind.
5.3.2. Der Kunde gewährt AmpereSoft den für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Zugang zu Gebäuden und Räumlichkeiten. Der Kunde stellt Arbeitsräume, Zugangs- und Zugriffsberechtigungen sowie technische und sonstige Arbeitsmittel (Hardware, Software, Services, Whiteboards, Internetzugang) im vereinbarten oder zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Umfang zur Verfügung. Hierzu gehören auch die erforderlichen Nutzungsrechte an Software oder Services Dritter, insbesondere Datenbanken, Betriebssystemen, Anwendungen und Cloud-Services.
5.3.3. Der Kunde wird das erforderliche, fachkundige und zuverlässige Personal zur Unterstützung der Erbringung von Leistungen durch AmpereSoft bereitstellen. Der Kunde ist zur Koordination der auf seiner Seite beteiligten Personen verpflichtet und hat die für die Fortführung der Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig herbeizuführen.
5.3.4. Der Kunde ist in einem ihm zumutbaren Umfang zur Erstellung von Backups von allen Systemen und Datenbeständen verpflichtet, die von der Erbringung der Leistungen durch AmpereSoft betroffen sind. Anderenfalls haftet AmpereSoft nicht für diejenigen Schäden, die dem Kunde wegen eines nicht oder nicht ordnungsgemäß erstellten Backups entstanden sind.
5.3.5. Die Meldung von Mängeln oder anderen Störungen durch den Kunden muss so beschaffen sein, dass ein fachkundiger Beschäftigter von AmpereSoft die Meldung ohne Rücksprache mit dem Kunde nachvollziehen kann. Der Meldung sind ggf. Screenshots oder andere geeignete Dokumente zur Beschreibung beizufügen. In der Meldung ist ein mit dem Sachverhalt und seinen Auswirkungen beim Kunden vertrauter Kontakt für etwaige Rückfragen zu benennen.
5.3.6. Haben die Parteien vereinbart, dass AmpereSoft zum Fernzugriff auf IT-Systeme des Kunden berechtigt ist, hat der Kunde AmpereSoft die bei ihm geltenden Richtlinien für einen solchen Fernzugriff mitzuteilen und alle für den Zugang benötigten Angaben und Komponenten, insbesondere Zugangsdaten, Software und Token, kostenfrei bereitzustellen.
5.3.7. Soweit erforderlich werden Testfälle, Testdaten und Testumgebung durch den Kunden bereitgestellt.
6. Vergütung
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung und sonstige Vergütungsregeln ergeben sich aus dem Angebot. Sind dort keine Festlegungen enthalten gilt ergänzend diese Ziffer.
6.1. Die Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
6.2. Rechnungen von AmpereSoft werden mit Zugang beim Kunden fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn (14) Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Bei Vergütung nach Aufwand sind den monatlichen Rechnungen geeignete Leistungsnachweise beizufügen. AmpereSoft ist berechtigt, die Rechnungen dem Kunden in einem elektronischen Format gemäß § 14 UStG zur Verfügung zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist AmpereSoft berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben, ohne dass es einer vorherigen Mahnung oder sonstigen Leistungsaufforderung seitens AmpereSoft bedarf.
6.3. Bei Erbringung der Leistungen anfallende Reisekosten und Spesen sind nach Maßgabe des Angebots, ergänzend nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen geltenden steuerlichen Höchstsätze vom Kunden gesondert zu vergüten.
6.4. Ist ein Pauschalfestpreis vereinbart, gilt der dort vereinbarte Zahlungsplan. Im Übrigen gilt folgender Zahlungsplan: bei Vertragsbeginn 35%, bei erster Teillieferung, im Übrigen spätestens sechs Monate nach Vertragsbeginn weitere 35%, schließlich bei vollständiger Erbringung der Leistungen weitere 30%, berechnet jeweils vom Pauschalfestpreis.
6.5. Ist im Angebot oder im Vertrag eine Vergütung nach Tagessätzen vereinbart, berechnen sich diese auf Basis eines Acht-Stunden-Personentages an Arbeitstagen. Die Vergütung wird anteilig nach dem tatsächlichen Umfang der an einem Tag erbrachten Leistungen abgerechnet.
6.6. AmpereSoft ist berechtigt, die Vergütung der allgemeinen Preisentwicklung am Sitz von AmpereSoft halbjährlich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres anzupassen. Beträgt die Erhöhung der Vergütung innerhalb eines Vertragsjahres mehr als 10%, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Erhöhungsmitteilung außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erhöhung der Vergütung stattfinden sollte.
6.7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von AmpereSoft anerkannt oder unstrittig sind; dies gilt nicht, wenn es sich um Mängelansprüche des Kunden gegenüber AmpereSoft aus demselben Vertrag handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
7. Haftung
7.1. Die Parteien haften einander für sämtliche Schäden, die sie bei Durchführung des Vertrags verursachen, nach den gesetzlichen Regelungen, soweit hiervon in dieser Ziffer nicht abgewichen wird. Dies gilt auch für die Haftung von Organen, Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmern.
7.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von AmpereSoft aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden des Kunden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch AmpereSoft ist die Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten von AmpereSoft, deren Erfüllung die Nutzung der Leistungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
7.3. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche bei Mängeln oder anderen Pflichtverletzungen beträgt ein Jahr; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
7.4. Ungeachtet der vorstehenden Festlegungen haftet AmpereSoft der Höhe nach unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist oder übernommenen Garantien, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5. Garantien werden von AmpereSoft nur dort gewährt, wo diese ausdrücklich in Textform durch die Begriffe „Garantie“ oder „garantieren“ eingeräumt werden. Formulierungen wie „sicherstellen“ oder „zusichern“ sind keine Garantien und führen auch nicht zu einer verschuldensunabhängigen Haftung von AmpereSoft.
7.6. Für Kunden aus den USA gelten abweichend folgende Regelungen:
7.6.1. Die gesamte Haftung von AmpereSoft, deren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ergibt sich aus diesen AGB. In dem im gesetzlichen Rahmen nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässigen Umfang ist die Haftung von AmpereSoft, deren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für jeden unmittelbaren oder mittelbaren Schaden, einschließlich entgangenem Gewinn, ungeachtet seiner Vorhersehbarkeit, sowie jeder andere Schaden, der dem Kunden aus den Leistungen entstanden ist. Dies gilt selbst dann, wenn AmpereSoft, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Dritten auf die Möglichkeit des Eintritts solcher Schäden wegen der Leistungen hingewiesen worden sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die von ihm zu zahlende Vergütung und sonstigen Auslagen diese Risiken vollständig abbilden.
7.6.2. Sofern die Haftungsbeschränkung nach Ziff. 7.6.1 ausnahmsweise nicht greifen sollte, weil die von AmpereSoft erbrachte Leistungen von einem zuständigen Gericht rechtskräftig als mangelhaft oder sonst pflichtverletzend bewertet werden und hierdurch unmittelbar Schäden an Leben, Gesundheit oder Eigentum verursacht worden sind, ist die Haftung von AmpereSoft der Höhe nach in jedem Fall auf maximal 50.000 USD oder die Höhe der vom Kunden gezahlten Vergütung beschränkt, je nachdem, welcher Betrag der höhere ist.
7.6.3. Außer in den in diesen AGB ausdrücklich benannten Fällen, gibt es keine andere Haftung oder Garantien von AmpereSoft für erbrachte Leistungen, gleich ob sich diese aus einer ausdrücklichen Erklärung oder einem schlüssigen Handeln von AmpereSoft oder Dritten ergeben sollen. AmpereSoft, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen übernehmen keinerlei Haftung oder Garantie und sichern auch keine Eigenschaften betreffend die Nutzung der Ergebnisse der Leistungen zu, dies bezogen auf die Korrektheit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit der Ergebnisse der Leistungen oder deren Tauglichkeit zu einer dauerhaften Nutzung.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen geheim zu halten, soweit es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG handelt, insbesondere um Wissen über interne Abläufe bei der anderen Partei.
8.2. Die Parteien gewährleisten die Beachtung der anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz. Soweit wegen der Leistungen von AmpereSoft erforderlich, werden die Parteien neben dem Vertrag einen den Anforderungen aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO entsprechenden, marktüblichen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag geht in seinem Anwendungsbereich dem Vertrag vor.
9. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus einem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei in Textform. Die andere Partei wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Als Dritte gelten nicht die mit der jeweiligen Partei i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen, in der EU niedergelassenen Unternehmen. § 354a HGB bleibt unberührt. Die vollständige Übertragung des Vertrags auf Dritte ist ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Der auf Grundlage dieser AGB abgeschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts mit Ausnahme von Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I-VO.
10.2. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von AmpereSoft. AmpereSoft ist berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
10.3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle auf hierauf bezogene Erklärungen der Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Formklausel.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke in diesen AGB und sowie für den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag.
Besondere Bedingungen für Schulungen, Seminare und Veranstaltungen
Diese besonderen Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen, wenn AmpereSoft Schulungen, Seminaren oder Veranstaltungen für den Kunden (nachfolgend zusammen „Veranstaltungen“) durchführt.
11. Anmeldung und Leistungen von AmpereSoft
11.1. Die Anmeldung zu Seminaren erfolgt durch Ausfüllen und Übersenden der Anmeldeformulare unter https://www.amperesoft.net/seminare. Eine Anmeldung zu Veranstaltungen von AmpereSoft kann vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Einzelfall bis zu zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung beim Kunden in Textform ist die Anmeldung verbindlich. Bei anderen Veranstaltungen gelten die Bedingungen aus dem Angebot.
11.2. Die Leistungen von AmpereSoft ergeben sich aus dem Anmeldeformular oder dem Angebot. Bietet AmpereSoft dem Kunden Trainingseinheiten und Trainingspakete an müssen diese innerhalb von sechs (6) Monaten nach Vertragsschluss aufgebraucht sein. Verbleibende Trainingseinheiten verfallen sonst und werden nicht erstattet.
12. Teilnahmegebühren
12.1. Enthält die Vergütung (Teilnahmegebühr) Veranstaltungsunterlagen und/oder Verpflegung, wird dies im Anmeldeformular oder im Angebot angegeben. Anderenfalls sind die Kosten hierfür ebenso wie etwaige eigene Kosten des Kunden für Anreise und Übernachtungen gesondert zu entrichten.
12.2. Die Vergütung ist im Voraus auf die von AmpereSoft übersandte Rechnung zu zahlen.
13. Stornierung
Der Kunde kann seine Anmeldung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei in Textform stornieren. Sollte der Kunde an der Teilnahme verhindert sein, kann alternativ ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen ist die Vergütung in voller Höhe zu zahlen.
14. Absage von Veranstaltungen
14.1. AmpereSoft behält sich vor, eine Veranstaltung ohne Angabe von Gründen bis spätestens zwei (2) Wochen vor dem geplanten Termin oder später aus von AmpereSoft nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung oder anderweitige Verhinderung des Referenten, Störungen am Veranstaltungsort) abzusagen.
14.2. Eine vom Kunden bereits gezahlte Vergütung wird bei einer Absage innerhalb von zwei (2) Wochen erstattet, sofern eine Verschiebung des Termins oder eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung vom Kunden nicht gewünscht wird. Das gilt nicht, wenn die Absage aufgrund höherer Gewalt erfolgt ist. In diesem Fall ist AmpereSoft berechtigt, dem Kunden einen Gutschein für eine zukünftige Veranstaltung mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren zu erteilen.
15. Änderungen an Veranstaltungen
AmpereSoft behält sich vor, inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen auch kurzfristig an einer Veranstaltung vorzunehmen, soweit der Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer hierdurch nicht erheblich verändert wird. AmpereSoft ist berechtigt, einen Referenten durch einen anderen, gleich qualifizierten Referenten zu ersetzen. Eventuelle Termin‐ und Ortsverschiebungen gibt AmpereSoft den Teilnehmern rechtzeitig bekannt.
16. Veranstaltungsunterlagen
16.1. Der Kunde erhält etwaige Veranstaltungsunterlagen zu Beginn der Veranstaltung. AmpereSoft behält sich das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.
16.2. Der Kunde ist nur Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ausschließlich für eigene Zwecke berechtigt. Verwertungen oder öffentliche Wiedergaben außerhalb der gesetzlichen Schranken im Urheberrecht bedürfen der vorherigen Zustimmung durch AmpereSoft in Textform.
Besondere Bedingungen für Professional Services und Managed Services
Diese besonderen Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen, wenn AmpereSoft Professional Services oder Managed Services für den Kunden erbringt.
17. Leistungen von AmpereSoft
17.1. Wesentlicher Bestandteil der Leistungen können von Dritten durch AmpereSoft für den Kunden bezogene Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Fremdleistungen“) sein. Für diese Fremdleistungen gelten die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Anbieter, auf die AmpereSoft den Kunden rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags hinweisen wird. AmpereSoft vermittelt insoweit für den Kunden lediglich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Zugang zu diesen Fremdleistungen. Ein eigener Leistungserfolg wird von AmpereSoft nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden in Textform vereinbart ist.
17.2. AmpereSoft schuldet bestimmte Service Level für die Leistungen nur, wenn diese ausdrücklich in Textform vereinbart worden sind. Dies gilt insbesondere für die Beachtung von Reaktionszeiten oder Wiederherstellungszeiten bei Mängeln oder anderen Störungen, auch bei Fremdleistungen.
17.3. Eine Dokumentation der Managed Services oder ein Report über Art und Umfang der erbrachten Leistungen wird von AmpereSoft nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist.
18. Haftung bei Pflichtverletzungen
18.1. AmpereSoft schuldet dem Kunden die Leistungen in der vereinbarten Qualität und Quantität. Bei Pflichtverletzungen, die nicht im Zusammenhang mit einem Mangel bei Kauf, Miete oder Werk stehen, wird AmpereSoft die Leistung nachholen, soweit dies nach der Natur der Leistung möglich und sinnvoll ist. Im Übrigen beschränken sich die Ansprüche des Kunden in einem solchen Fall auf Schadensersatzansprüche in dem sich aus Ziff. 7 ergebenden Umfang, wenn dem Kunden ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.
18.2. Bei Fremdleistungen wird die Haftung von AmpereSoft dadurch ersetzt, dass AmpereSoft sämtliche Ansprüche bei Mängeln und Pflichtverletzungen gegenüber den Anbietern auf Verlagen des Kunden an diesen abtritt. Ergänzend bleibt AmpereSoft zu Folgendem verpflichtet:
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AmpereSoft wird eine vom Anbieter bereitgestellte, den Mangel oder die Pflichtverletzungen beseitigende Version der Fremdleistungen bereitstellen.
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Ist eine solche Version nicht verfügbar, wird AmpereSoft eine Umgehungslösung anbieten. Ist eine Umgehungslösung nicht möglich oder zumutbar, wird sich AmpereSoft beim Anbieter für die baldmögliche Bereitstellung einer den Mangel oder die Pflichtverletzung beseitigen Version der Fremdleistung einsetzen. Über die hierzu ergriffenen Maßnahmen wird AmpereSoft auf Verlangen des Kunden Auskunft erteilen. Eine Umgehungslösung ist AmpereSoft insbesondere dann nicht zumutbar, wenn (i) deren Bereitstellung eine Veränderung der Fremdleistung zur Folge hat, die sich mehr als nur unwesentlich auf andere Kunden von AmpereSoft oder Dritte auswirkt, (ii) AmpereSoft eine Fremdleistung bereitstellen müsste, über die AmpereSoft mit dem Anbieter keinen Vertrag geschlossen hat, oder (iii) AmpereSoft hierfür am Quellcode der Fremdleistung Veränderungen vornehmen müsste.
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Der Kunde ist verpflichtet, eine den Mangel oder die Pflichtverletzung beseitigende Version der Fremdleistung auf eigene Kosten in Betrieb zu nehmen. Dies gilt nur dann nicht, wenn dem Kunden dies nicht möglich oder zumutbar ist, weil die neue Version mehr als nur unwesentlich von der bisherigen Version abweicht oder durch deren Inbetriebnahme ein mehr als nur unerheblicher Aufwand beim Kunden anfällt.